Therapieverordnung und Kosten:

Ergotherapie ist eine vom Arzt verordnete Therapie.

Gewöhnlich werden 10 x Ergotherapie à 60 Minuten von Ihrem Kinderarzt oder Hausarzt verordnet. Bitte beachten Sie, dass diese Zeitangaben - wenn möglich - auf Ihrem Rezept stehen.

 

Sie müssen die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen lassen, damit Sie Anspruch auf eine teilweise Kostenrückerstattung der Behandlungskosten haben. Ab der zweiten Therapiestunde muss die Verordnung bewilligt sein.

 

Ich unterstütze Sie gerne bei der chefärztlichen Bewilligung.

 

Kosten für die Behandlung:

Erste Einheit jedes Therapieblocks (Abklärung, Befundung):
60 Minuten       90,- Euro

Therapie à 60 Minuten        80,- Euro

Kosten insgesamt für 10x Ergotherapie        810,- Euro

 

Beratungsgespräch auf Anfrage (ohne Kind) à 60 Minuten     80,- Euro

(wird nicht von der Krankenkasse ersetzt)

 

Der Preis der ersten Einheit umfasst die Befundung, Bericht, Testauswertungen,  sowie Telefonate mit PädagogInnen.

 

Die Kosten für die Therapie sind nach Stellung der Honorarnote an mich zu überweisen.

 

Danach reichen Sie meine Honorarnote, die chefärztlich bewilligte Verordnung, sowie die Bestätigung, dass Sie die Rechnung bezahlt haben (z.B. Kopie des Bankauszuges) bei Ihrer Krankenkasse ein.

Die Höhe der Kostenrückerstattung ist abhängig von Ihrer Krankenkasse.

Stornoregelung:

Termine sind maximal bis zu 24 Stunden vorher telefonisch (Tel. +43 681 -20273879) abzusagen.

 

Falls Sie mich nicht persönlich erreichen, sprechen Sie bitte auf die Mailbox. Vielleicht kann ich Ihnen einen  zeitnahen Ersatztermin anbieten.

 

 

 

Praxis für Ergotherapie

für Kinder und Jugendliche

 

Claudia Sieberer

Birkenstraße 22/2, 5300 Hallwang bei Salzburg

 

Telefon +43 681 202 73 879

info@ergotherapie-sieberer.at

 

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